Das Bundesverfassungsgericht erklärt den 1974 eingeführten Kohlepfennig für verfassungswidrig, da er als Sonderabgabe nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Die Subventionierung der deutschen Steinkohle muss fortan direkt aus dem Staatshaushalt finanziert werden, was eine erhebliche Lücke von 7,5 Milliarden Mark hinterlässt. Die Diskussion über eine mögliche neue Steuer führt zu einer Regierungskrise, die schließlich in einer erhöhten Neuverschuldung mündet.