Mit dem Jahreswechsel tritt ein neues Lohnabrechnungssystem in Kraft. Die bisherige Vorauszahlung des Lohns entfällt, und das Arbeitsentgelt wird künftig erst im Folgemonat ausgezahlt. Um finanzielle Engpässe zu vermeiden, erhalten die Bergleute Ende Januar einen einmaligen Vorschuss, der ab Februar in elf Raten zurückgezahlt wird.
WAZ Lokalausgabe Rheinland vom 21.09.1998